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Das Paktverfahren

Für die Vergabe der Mittel des Paktes für Forschung und Innovation hat die Leibniz-Gemeinschaft ein wettbewerbliches Verfahren entwickelt, in dem ein Drittel des jährlichen Aufwuchses vergeben wird. Das entspricht derzeit einer Summe von etwa 8 Millionen Euro.

In Absprache mit den Zuwendungsgebern setzte der Senat der Leibniz-Gemeinschaft am 15. Juni 2005 den Senatsausschuss Wettbewerb (SAW) ein. Er bewertet die im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens gestellten Anträge aus den Leibniz-Einrichtungen und legt dem Leibniz-Senat Empfehlungen vor. Der Senat befindet über diese Empfehlungen und leitet sie dann - ggf. modifiziert - an den Ausschuss Forschungsförderung der BLK weiter. So garantiert der Senatsausschuss Wettbewerb die unabhängige Vergabe eines Drittels des jährlichen Aufwuchses nach strengen Kriterien der wissenschaftlichen Exzellenz.

Die Paktmittel und das damit verbundene offene Wettbewerbsverfahren verstärken die Kooperationen innerhalb der Sektionen der Leibniz-Gemeinschaft und über die Sektionsgrenzen hinaus. Das SAW-Verfahren hat sich als wettbewerbliches Instrument zu einer Erfolgsgeschichte innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft entwickelt. Es hat für die Gemeinschaft nicht zuletzt identitätsstiftende Bedeutung. An einem Großteil der beantragten und bewilligten Vorhaben sind neben dem Antragsteller weitere Leibniz-Einrichtungen, außeruniversitäre Institute anderer Wissenschaftsorganisationen sowie insbesondere Universitäten als Kooperationspartner beteiligt.

Ein Leibniz-Journal, in dem die Autoren ausgewählte Paktprojekte beschreiben, finden Sie hier.