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Evaluierung und Qualitätssicherung

Leibniz-Einrichtungen verfügen über Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf verschiedenen Ebenen. Besonders hervorzuheben ist das externe Evaluierungsverfahren, das im Kontext der verschiedenen, sich ergänzenden Maßnahmen zur Sicherung von Leistungen steht.

Qualitätssicherung durch das externe Evaluierungsverfahren der Leibniz-Gemeinschaft

Die externe Evaluierung gibt zum einen Leibniz-Einrichtungen wesentliche Hinweise darauf, wo nach Einschätzung fachlich ausgewiesener, unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Stärken und Schwächen und wo besondere Potenziale für die weitere Entwicklung liegen. Zum anderen bildet es für Bund und Länder die wesentliche Grundlage, um in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die Voraussetzungen der gemeinsamen Förderung einer Einrichtung zu überprüfen.

Leibniz-Einrichtungen werden spätestens alle sieben Jahre extern evaluiert. Gutachterinnen und Gutachter beurteilen insbesondere, inwieweit die Einrichtung wissenschaftlich bzw. in Bezug auf forschungsbasierte Dienstleistungen hin überzeugend arbeitet und inwiefern die Leibniz-Einrichtung ein schlüssiges Forschungskonzept besitzt, das die Arbeiten zusammenführt und weiter entwickelt. Betrachtet wird auch, in welcher Weise eine Einrichtung mit anderen Institutionen, z. B. benachbarten Hochschulen, kooperiert und wie stark eine Einrichtung international sichtbar ist. Ebenso geht es darum, wie Resultate der Arbeit in andere Bereiche der Gesellschaft weitergegeben werden, wie Nachwuchsförderung betrieben und wie die Gleichstellung der Geschlechter befördert wird. Begutachtet werden ebenso die internen Maß-nahmen einer Einrichtung zur Qualitätssicherung. Damit sind lediglich einige zentrale Kriterien aufgeführt. Kurz gesagt geht es um eine unabhängige Einschätzung dazu, wie sich die Einrichtung inhaltlich und strukturell in den zurückliegenden Jahren entwickelt hat, und inwieweit die Planungen für die Zukunft überzeugen (vgl. zum Evaluierungsverfahren im Einzelnen: Grundsätze zu Aufgaben und Verfahren der Evaluierung).

Das Evaluierungsverfahren steuern der extern besetzte Senat der Leibniz-Gemeinschaft und der von ihm eingesetzte, ebenfalls extern besetzte Senatsausschuss Evaluierung (SAE). Neben einigen Mitgliedern des Senats gehören dem SAE Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die nicht an Leibniz-Einrichtungen arbeiten, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern. Senat und Senatsausschuss Evaluierung werden bei Fragen der Evaluierung administrativ durch das ihnen unmittelbar unterstellte Referat Evaluierung unterstützt.

Das Evaluierungsverfahren ist zweistufig organisiert: Die wissenschaftliche Evaluierung anhand klar definierter Evaluierungskriterien erfolgt in der ersten Stufe durch Bewertungsgruppen, denen neben Mitgliedern des SAE erfahrene Sachverständige aus dem In- und Ausland angehören. Auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen, die die Einrichtung anhand eines Fragenkatalogs verfasst, und eines zweitägigen Institutsbesuchs erarbeiten die Gutacherinnen und Gutachter einen Bericht, der zum einen die Qualität und die Bedeutung der Einrichtung analysiert und zum anderen Hinweise, Anregungen und Empfehlungen zur weiteren Entwicklung enthält. Zu dem Bericht kann die begutachtete Einrichtung Stellung nehmen. Basierend auf den Ergebnissen der Evaluierung nimmt in einer zweiten Stufe der Senat, vorbereitet durch den SAE, wissenschaftspolitisch zur Einrichtung Stellung und veröffentlicht seine Stellungnahme sowie die Evaluierungsergebnisse. In spezifischen Fällen bittet der Senat Einrichtungen darum, zwischen zwei Evaluierungen zu bestimmten Punkten Berichte vorzulegen (vgl. Verfahren zum Umgang mit Berichten).

Die Senatsstellungnahmen bieten Bund und Ländern neben Stellungnahmen der zuständigen Ressorts die Grundlage, um in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine gemeinsame Förderung vorliegen. Eine solche regelmäßige Überprüfung haben Bund und Länder miteinander vereinbart (vgl. AV-WGL, Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung bzw. zum Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz).

Qualitätssicherung durch Wissenschaftliche Beiräte von Leibniz-Einrichtungen

Leibniz-Einrichtungen werden in ihrer Arbeit intensiv durch Wissenschaftliche Beiräte und bei manchen Einrichtungen Nutzerbeiräte begleitet (vgl. Aufgaben der Wissenschaftlichen Beiräte und Nutzerbeiräte und ihr Beitrag zur Qualitätssicherung in der Leibniz-Gemeinschaft). Insbesondere im Rahmen von Audits prüfen die Wissenschaftlichen Beiräte die Entwicklung der Arbeitseinheiten und der Einrichtung insgesamt. Dabei spielen Fragen der wissenschaftlichen Qualität ebenso eine Rolle wie Fragen der weiteren strukturellen Entwicklung und Ausrichtung. Das Audit soll mindestens einmal zwischen zwei Evaluierungen angesetzt werden. Die Ergebnisse eines Audits werden in einem Bericht an das Aufsichtsgremium der Leibniz-Einrichtung festgehalten.

Qualitätssicherung durch interne Maßnahmen von Leibniz-Einrichtungen

Leibniz-Einrichtungen unterstützen die Sicherung und Erhöhung der Qualität ihrer Arbeiten durch interne Maßnahmen. Damit geben sie Anreize für wissenschaftliche Leistungen und steuern die Profilbildung der Einrichtung. Angesichts dieser breiten Aufgabe und angesichts der unterschiedlichen spezifischen Aufgaben von Leibniz-Einrichtungen greifen interne Maßnahmen auf ganz unterschiedlichen Ebenen. Beispielsweise vergeben viele Einrichtungen Forschungsmittel intern in Abhängigkeit von spezifischen Leistungen (leistungsbezogene Mittelvergabe). Auch strukturelle Maßnahmen, z. B. strukturierte Programme zur Qualifizierung des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Nachwuchses, dienen der Qualitätssicherung in den Leibniz-Einrichtungen.

Zu erwähnen ist nicht zuletzt, dass die Reaktionen in der Wissenschaft und bei Nutzern von Service-Leistungen auf die publizierten oder anderweitig öffentlich zu-gänglich gemachten wissenschaftlichen Arbeiten und Dienste den Einrichtungen permanent spiegeln, welche Felder nach externer Einschätzung besonders gut bearbeitet werden, und wo Verbesserungen erreicht werden müssen und daher Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung ansetzen sollten.